Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

    07.05.2021
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    • Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

      Hallo zusammen,
      wie im Antstore erwähnt habe ich mich bei dem "Bundesamt für Landwirtschaft BLW" gemeldet um einen Import anzumelden. Laut der Bundesstelle hat sich das Gesetzt per 01.01.11 geändert und eine Einfuhrbewilligung ist nicht mehr nötig. :dankeschoen:

      Hmm, womöglich wisst ihr dies ja schon! :frage:

      Info von Antstore:
      antstore.net/shop/shop_content.php/coID/13/


      Mail von der Bundesstelle:

      Sehr geehrter Herr


      Wie telefonisch besprochen hier die Bestätigung, dass seit 1.1.2011 für den Import von Ameisen aus Deutschland keine Einfuhrbewilligung nötig ist. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf mich verweisen.

      Freundliche Grüsse

      Die nette Frau von der Bundesstelle

      Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

      Bundesamt für Landwirtschaft BLW
      Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschut
      Hier noch das öffentliche Schreiben welches per Anhang kam:
      CH-3003 Bern, BLW, hos

      An Importeure von phytophagen und phytopathogenen Organismen

      Referenz/Aktenzeichen: 2010-11-08/158
      Ihr Zeichen:
      Unser Zeichen: hos
      Sachbearbeiter/in: Die nette Frau von der Bundesstelle
      Bern, 28.01.2011



      AUSNAHMEBEWILLIGUNG AUFGRUND DES PFLANZENSCHUTZES

      Sehr geehrte Damen und Herren

      Ab 1.1.2011 ist die revidierte Pflanzenschutzverordnung, PSV SR 916.20, in Kraft. Neu müssen aus
      Sicht des Pflanzenschutzes nur noch folgende Sendungen von einer Ausnahmebewilligung begleitet
      sein:

      - Besonders gefährliche Schadorganismen gemäss Anhang 1 und 2 PSV
      - Waren, die potentiell von solchen Organismen befallen sein können, gemäss Anhang 3 PSV
      - Besonders gefährliche Unkräuter gemäss Anhang 6 PSV

      Andere Organismen als solche, welche explizit in den Anhängen der PSV erwähnt sind, werden nicht
      mehr durch den Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz des Bundesamtes für Land-
      wirtschaft geregelt, können jedoch wie bisher allenfalls aufgrund anderer Erlasse der Bewilligungs-
      pflicht unterstehen. Beachten Sie dazu insbesondere auch Bestimmungen des Bundesamtes für Um-
      welt BAFU, des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET oder des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

      Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Bundesamt für Landwirtschaft BLW
      Gruss René

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